faircredit.ch

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Kreditprozess und unseren Dienstleistungen.

Wir können helfen, wo Hausbanken bereits ablehnen. Durch unsere langjährige Erfahrung und Partnerschaft mit den namhaftesten Schweizer Banken, finden wir für Sie auch in schwierigen Fällen eine Lösung.

Die Dauer der Bearbeitung Ihrer Kreditanfrage hängt von Ihrer Zusammenarbeit ab. Bei Vorliegen aller notwendiger Unterlagen und einem positiven Finanzierungsentscheid erhalten Sie Ihren Kreditbetrag in der Regel nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen sofort ausbezahlt.

Als Kreditvermittler arbeiten wir mit diversen Banken zusammen und können Ihnen nach erfolgreicher Bearbeitung einen Kreditvertrag zustellen. Die Zinskosten sind abhängig von der Höhe Ihres Wunschkredites, sowie auch von der gewählten Laufzeit. Selbstverständlich suchen wir für Sie die günstigsten Konditionen.

Die Kreditanfrage und Bearbeitung sind bei uns kostenlos. Auch im Falle einer eventuellen Ablehnung Ihrer Kreditanfrage entsehen für Sie keine Kosten.

Grundsätzlich können wir Ihnen eine Finanzierung nur dann gewähren, wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind.

Mit einer Versicherung können Sie sich gegen Zahlungsunfähigkeit bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit versichern.

Der Zeitpunkt der Rückzahlung ergibt sich aus dem Vertrag und kann von Ihnen frei gewählt werden.

Ja, sofern diese im Zeitpunkt des Kreditantrags noch gültig ist und Sie sich bereits seit mindestens 12 Monaten in der Schweiz aufhalten.

Ja. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Nur, sofern Sie einer (Neben-) Erwerbstätigkeit nachgehen und das dadurch erzielte Einkommen gemäss Kreditfähigkeitsprüfung für die Rückzahlung des beantragten Kredits ausreicht.

Grundsätzlich vermitteln wir auch Kredite für Selbstständige. Allerdings hängt die erfolgreiche Kreditvermittlung an Selbstständige von zusätzlichen Voraussetzungen ab. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.

Privatpersonen können Schuldzinsen von den Einkommensteuern absetzen. Die erforderlichen Zinsbescheinigungen erhalten die faircredit.ch-Kunden von der Bank automatisch jeweils zu Jahresbeginn.

Ja, mit einer B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung) können Sie grundsätzlich einen Kredit beantragen. Die meisten Kreditgeber verlangen jedoch eine Mindestaufenthaltsdauer in der Schweiz von 12 bis 24 Monaten sowie einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Je länger Sie bereits in der Schweiz leben und arbeiten, desto höher sind Ihre Chancen auf eine Kreditzusage.

Die ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation) ist die zentrale Auskunftsstelle für Konsumkredite in der Schweiz. Alle Kreditgeber sind gesetzlich verpflichtet, laufende Kredite und Leasingverträge bei der ZEK zu melden. Bei jeder Kreditanfrage wird eine ZEK-Abfrage durchgeführt, um Ihre bestehenden Verpflichtungen und Ihr Zahlungsverhalten zu prüfen. Die ZEK speichert Informationen über laufende Kredite, Kreditablehnungen und Zahlungsverzögerungen. Ein positiver ZEK-Eintrag (pünktliche Zahlungen) kann Ihre Kreditwürdigkeit verbessern.

Die ZEK verwendet verschiedene Codes zur Klassifizierung von Einträgen. Code 1 bezeichnet einen laufenden Kredit ohne Beanstandungen. Code 2 zeigt einen Kredit mit pünktlichen Zahlungen an. Code 3 steht für schleppende Zahlungen, Mahnungen wurden versendet. Code 4 einen gekündigten oder zur Betreibung weitergeleiteten Kredit. Code 5 steht für ein Totalverlust (Die Bank hatte einen Schaden). Diese Codes bleiben unterschiedlich lange gespeichert – negative Einträge in der Regel 5 Jahre nach Abschluss des Vorgangs.

Für einen Kredit in der Schweiz gibt es kein fixes Mindesteinkommen, jedoch muss das Einkommen ausreichen, in der Regel erst ab einem Nettoeinkommen von mindestens 2800 Franken, um die monatlichen Raten zu bezahlen und gleichzeitig den Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Konsumkreditgesetz (KKG) schreibt vor, dass der Kredit innerhalb von 36 Monaten mit dem pfändbaren Einkommensanteil zurückgezahlt werden können muss. Als Faustregel gilt: Die monatliche Kreditrate sollte nicht mehr als 15 bis 20 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Bei einem Nettoeinkommen von 4500 Franken ist beispielsweise eine Rate von maximal 675 bis 900 Franken realistisch.

Selbstständige können einen Privatkredit beantragen, jedoch sind die Anforderungen strenger als bei Angestellten. In der Regel wird eine selbstständige Tätigkeit von mindestens 2 Jahren vorausgesetzt. Sie müssen Ihre Einkommenssituation durch die definitive Steuerveranlagung / Steuererklärung nachweisen. Das Einkommen wird oft konservativer bewertet als bei Angestellten, und die Zinssätze können höher ausfallen. Regelmässige Einkünfte verbessern Ihre Chancen erheblich.

Der Nominalzins ist der reine Zinssatz für das geliehene Kapital ohne zusätzliche Kosten. Der Effektivzins hingegen umfasst alle Kreditkosten und ist daher für den Vergleich von Kreditangeboten entscheidend. Er beinhaltet neben dem Nominalzins auch Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren und allfällige obligatorische Versicherungsprämien. In der Schweiz ist der maximale Effektivzins für Konsumkredite gesetzlich begrenzt und liegt derzeit bei 10 Prozent für Barkredite und 12 Prozent für Kreditkarten. Achten Sie beim Vergleich immer auf den Effektivzins.

Für einen Kreditantrag benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente: einen gültigen Ausweis (Pass oder Identitätskarte), Ihre Aufenthaltsbewilligung (falls nicht Schweizer Staatsbürger), die letzten 3 Lohnausweise, keine offenen Betreibungen. Bei Selbstständigen werden zusätzlich Steuerunterlagen verlangt. Die Anbieter akzeptieren auch digitale Kopien dieser Dokumente.

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Anbieter und Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Bei Online-Kreditanbietern erhalten Sie oft innerhalb von 24 Stunden eine vorläufige Zusage. Die definitive Zusage nach Prüfung aller Unterlagen erfolgt meist innerhalb von 2 bis 5 Arbeitstagen. Die Auszahlung des Kreditbetrags erfolgt dann 14 Tage nach Unterschriftsdatum. Bei komplexeren Fällen oder fehlenden Unterlagen kann der Prozess länger dauern. Eine vollständige und korrekte Einreichung aller Dokumente beschleunigt die Bearbeitung erheblich.

Ja, in der Schweiz haben Sie das gesetzliche Recht, Ihren Konsumkredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung müssen Sie nur die Zinsen bis zum Rückzahlungsdatum bezahlen, nicht die Zinsen für die gesamte ursprüngliche Laufzeit. Es dürfen keine Vorfälligkeitsentschädigungen oder Strafgebühren erhoben werden. Sie sparen also Zinsen, wenn Sie Ihren Kredit früher als geplant abbezahlen. Informieren Sie Ihren Kreditgeber schriftlich über Ihre Absicht zur vorzeitigen Rückzahlung.

Eine Kreditablehnung wird bei der ZEK vermerkt und bleibt dort für 2 Jahre gespeichert. Mehrere Ablehnungen in kurzer Zeit können Ihre Kreditwürdigkeit weiter verschlechtern. Bei einer Ablehnung sollten Sie zunächst die Gründe erfragen und Ihre finanzielle Situation verbessern, bevor Sie einen neuen Antrag stellen. Häufige Ablehnungsgründe sind: ungenügendes Einkommen, bestehende Betreibungen, zu viele laufende Kredite, oder eine zu kurze Aufenthaltsdauer in der Schweiz. Warten Sie bis sich Ihre Situation verbessert hat, bevor Sie einen neuen Antrag bei einem anderen Anbieter stellen.

Das Konsumkreditgesetz (KKG) ist das Schweizer Bundesgesetz, das Konsumkredite zwischen 500 und 80000 Franken reguliert. Es schützt Kreditnehmer durch verschiedene Bestimmungen: eine obligatorische Kreditfähigkeitsprüfung, Höchstzinssätze, ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsunterzeichnung, das Recht auf jederzeitige vorzeitige Rückzahlung ohne Strafgebühren, sowie klare Informationspflichten der Kreditgeber. Das Gesetz verbietet aggressive Werbung und schützt vor übermässiger Verschuldung. Diese Regelungen gelten für alle in der Schweiz vergebenen Konsumkredite.

Nein, ein aktueller Betreibungsregisterauszug ist für seriöse Kreditgeber in der Schweiz obligatorisch, diese wird immer von der Bank bei der Gemeinde direkt angefragt. Der Auszug gibt Auskunft über offene Betreibungen, Pfändungen und Verlustscheine. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der Kreditfähigkeitsprüfung gemäss KKG. Kreditanbieter, die ohne Betreibungsauszug Kredite versprechen, sind nicht seriös und oft dubios.

Ein Autokredit ist ein Konsumkredit speziell für den Kauf eines Fahrzeugs. Die Laufzeiten liegen typischerweise zwischen 12 und 84 Monaten. Nach vollständiger Rückzahlung gehört das Fahrzeug vollständig Ihnen, Sie können frei über Ihre Versicherungspolice entscheiden ob Haft- oder Vollkaskoversicherung, im Gegensatz zum Leasing.

Beim Kredit wird Ihnen ein Geldbetrag ausgezahlt, mit dem Sie ein Objekt kaufen und sofort Eigentümer werden. Sie zahlen den Kredit in Raten zurück und besitzen das Objekt nach vollständiger Rückzahlung schuldenfrei. Beim Leasing mieten Sie das Objekt und zahlen monatliche Nutzungsgebühren. Am Ende der Laufzeit geben Sie das Objekt zurück oder kaufen es zum Restwert. Leasing bietet oft niedrigere Monatsraten, führt aber nicht zum Eigentum. Bei vorzeitiger Auflösung ist Leasing meist teurer. Für den langfristigen Besitz ist ein Kredit in der Regel günstiger und hat zudem den Vorteil die bezahlten Zinskosten bei Ihrer Steuererklärung in Abzug zu bringen.

Eine aktive Betreibung erschwert die Kreditaufnahme erheblich, schliesst Sie aber nicht immer aus. Entscheidend ist die Art der Betreibung: Eine bezahlte und erledigte Betreibung ist weniger problematisch als eine offene oder ein Verlustschein. Einzelne kleinere Betreibungen mit nachvollziehbaren Gründen (Streitigkeiten, Versehen) werden von einigen Kreditgebern toleriert. Mehrere oder hohe Betreibungen führen fast immer zur Ablehnung. Wichtig ist, offene Betreibungen vor dem Kreditantrag zu begleichen und idealerweise auch löschen lassen.

Ein Bürge ist eine Person, die sich verpflichtet, für die Schulden eines Kreditnehmers einzustehen, falls dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Bei Konsumkrediten in der Schweiz ist eine Bürgschaft gesetzlich stark eingeschränkt. Als Bürge kommt grundsätzlich nur der Ehepartner oder die eingetragene Partnerin beziehungsweise der eingetragene Partner in Frage. Andere Drittpersonen können für Konsumkredite in der Regel nicht rechtsgültig als Bürgen eingesetzt werden. In der Praxis spielen Bürgschaften bei Konsumkrediten daher kaum eine Rolle. Stattdessen prüfen Kreditgeber die Bonität der antragstellenden Person sehr genau. Wichtig ist zudem: Eine Bürgschaft stellt stets eine erhebliche finanzielle Verpflichtung dar und sollte sorgfältig geprüft werden.

Ihre Kreditwürdigkeit verbessern Sie durch mehrere Massnahmen: Bezahlen Sie alle Rechnungen pünktlich, um Betreibungen zu vermeiden. Reduzieren Sie bestehende Schulden und Kreditkartenlimiten. Kündigen Sie ungenutzte Kreditkarten und Kontoüberzüge. Vermeiden Sie häufige Kreditanfragen in kurzer Zeit. Pflegen Sie eine stabile Arbeitsstelle und Wohnsituation. Überprüfen Sie regelmässig Ihren ZEK-Eintrag und Betreibungsregisterauszug auf Fehler. Ein höheres Einkommen und ein unbefristeter Arbeitsvertrag verbessern ebenfalls Ihre Position.

Nein, seriöse Kreditgeber in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, bei jeder Kreditvergabe eine ZEK-Abfrage durchzuführen und den Kredit dort zu melden. Angebote für Kredite ohne ZEK sind entweder illegal oder betrügerisch. Solche Angebote stammen oft aus dem Ausland und unterliegen nicht dem Schweizer Konsumkreditgesetz, was Sie um wichtige Schutzrechte bringt. Vermeiden Sie solche Angebote und wählen Sie einen lizenzierten Schweizer Kreditgeber, auch wenn Ihre Bonität eingeschränkt ist.

Das Konsumkreditgesetz regelt Kredite zwischen 500 und 80000 Franken. Bei faircredit.ch sind Kreditbeträge von 3000 bis 250000 Franken möglich. Die Laufzeiten reichen typischerweise von 12 bis 84 Monaten – in einigen wenigen Ausnahmen auch bis zu 120 Monate (1 bis 7 Jahre – Ausnahmefall 10 Jahre). Kürzere Laufzeiten bedeuten höhere Monatsraten, aber geringere Gesamtzinskosten. Längere Laufzeiten senken die Monatsrate, erhöhen aber die Gesamtkosten. Die optimale Kombination hängt von Ihrem monatlichen Budget und Ihrer finanziellen Situation ab. Ein Kreditrechner hilft Ihnen, verschiedene Szenarien zu vergleichen.

Ja, dies nennt man Umschuldung oder Kreditkonsolidierung. Dabei werden bestehende Kredite durch einen neuen, grösseren Kredit abgelöst. Die Vorteile können sein: eine einzige übersichtliche Monatsrate, möglicherweise ein günstigerer Zinssatz, und eine angepasste Laufzeit. Eine Umschuldung lohnt sich, wenn der neue Zinssatz deutlich niedriger ist oder wenn Sie Ihre Finanzen vereinfachen möchten. Beachten Sie jedoch die Gesamtkosten über die neue Laufzeit. Mehrere bestehende Kredite können die Chancen auf eine Umschuldung beeinflussen.

Für einen Konsumkredit müssen Sie volljährig sein, also mindestens 18 Jahre alt. Nach oben gibt es keine gesetzliche Altersgrenze, jedoch muss der Kredit während der Laufzeit zurückgezahlt werden können. Die meisten Kreditgeber setzen daher eine Obergrenze zwischen 65 und 70 Jahren für das Alter am Ende der Kreditlaufzeit. Rentner können Kredite erhalten, wenn ihre Renteneinkünfte die Kreditfähigkeitsprüfung bestehen. Die Laufzeit wird entsprechend angepasst. Jüngere Antragsteller ohne Kredithistorie müssen manchmal etwas höhere Zinsen akzeptieren.

Grenzgänger mit einer G-Bewilligung können bei einigen Kreditgebern einen Kredit beantragen, jedoch ist die Vergabe restriktiver als bei Personen mit Wohnsitz in der Schweiz – Sie müssen mindestens 3 Jahre in Besitz der Grenzgänger Aufenthaltsbewilligung sein. Entscheidend sind ein stabiles Arbeitsverhältnis in der Schweiz, ein regelmässiges Einkommen in Schweizer Franken, und eine gute Bonität im Wohnsitzland. Da keine Schweizer Betreibungsdaten vorliegen, werden oft Bonitätsauskünfte aus dem Heimatland verlangt. Nicht alle Kreditgeber akzeptieren Grenzgänger. Fragen Sie direkt beim gewünschten Anbieter nach den spezifischen Konditionen.

Die Gesamtkosten eines Kredits setzen sich aus dem Kreditbetrag plus allen Zinsen und Gebühren über die gesamte Laufzeit zusammen. Zur Berechnung multiplizieren Sie die Monatsrate mit der Anzahl Raten und ziehen davon den Kreditbetrag ab. Beispiel: Bei einem Kredit von 10000 Franken mit einer Monatsrate von 180 Franken über 60 Monate zahlen Sie insgesamt 10800 Franken zurück. Die Gesamtkosten betragen also 800 Franken. Online-Kreditrechner zeigen Ihnen diese Kosten transparent an. Vergleichen Sie immer die Gesamtkosten verschiedener Angebote.

Nach Unterzeichnung eines Kreditvertrags haben Sie in der Schweiz 14 Tage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt des unterschriebenen Vertragsdoppels. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen (Brief, E-Mail). Weitere Kosten oder Entschädigungen dürfen nicht verlangt werden. Dieses Recht schützt Sie vor übereilten Entscheidungen und ist im Konsumkreditgesetz verankert. Auch die Bank ist während dieser Frist nicht definitiv gebunden und kann sich ihrerseits vom Vertrag zurückziehen, solange die gesetzliche Widerrufsfrist läuft.

Ja. Bei einem Kreditantrag werden Ihre persönlichen Angaben vertraulich behandelt und gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Daten werden ausschliesslich für die Prüfung und Abwicklung Ihres Kreditgesuchs verwendet. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgt bei Konsumkrediten insbesondere eine Abfrage bei der ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation). Diese Meldungen sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen der Verhinderung von Überschuldung. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht ohne rechtliche Grundlage. Online-Anträge werden über gesicherte, verschlüsselte Verbindungen übermittelt. Zudem haben Sie jederzeit das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Angaben. Seriöse Schweizer Kreditvermittler und -geber halten sich an die gesetzlichen Bestimmungen und sorgen für eine sichere Datenbearbeitung in der Schweiz.

Ein Konsumkredit ist in erster Linie für geplante Anschaffungen gedacht und nicht als Lösung bei finanziellen Schwierigkeiten. Zwar kann ein Kredit theoretisch zur Begleichung offener Rechnungen eingesetzt werden, doch er bedeutet immer auch eine zusätzliche monatliche Verpflichtung. In angespannten Situationen kann dies die Belastung eher erhöhen als verringern. Wenn bereits finanzielle Engpässe bestehen, ist es sinnvoll, zuerst die eigene Budgetplanung zu prüfen oder das Gespräch mit Gläubigern zu suchen. Ein Kredit sollte gut überlegt sein und auf einer stabilen finanziellen Grundlage basieren.

Ein negativer ZEK-Eintrag entsteht bei Zahlungsverzögerungen (Code 3), Kreditkündigung oder Betreibung (Code 4), oder Verlustvertrag seitens Bank (Code 5). Laufende Kredite ohne Probleme (Code 1) sind positive Einträge. Negative Einträge bleiben nach Erledigung des Vorgangs bis zu 5 Jahre gespeichert. Kreditanfrageablehnungen werden nach 2 Jahren gelöscht. Sie können bei der ZEK eine kostenlose Selbstauskunft anfordern, um Ihre Einträge zu überprüfen. Fehlerhafte Einträge können Sie beim ursprünglichen Kreditgeber beanstanden.

Konsumkreditschulden können Sie in der Schweiz als Schulden in Ihrer Steuererklärung angeben, was Ihr steuerbares Vermögen reduziert. Die bezahlten Schuldzinsen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Der Steuervorteil ist bei typischen Konsumkrediten meist gering. Beachten Sie: Ein Kredit sollte nie primär aus steuerlichen Gründen aufgenommen werden. Die Zinskosten übersteigen in der Regel die Steuerersparnis deutlich.

Wenn Sie absehen, dass Sie Ihre Kreditraten nicht mehr zahlen können, handeln Sie sofort und nicht erst bei der ersten verpassten Zahlung. Kontaktieren Sie Ihren Kreditgeber und schildern Sie Ihre Situation. Viele Anbieter zeigen sich kooperativ und bieten Lösungen an: vorübergehende Ratenpausen, Reduktion der Monatsrate durch Laufzeitverlängerung, oder Stundung. Vermeiden Sie es, Mahnungen zu ignorieren – dies führt zu zusätzlichen Kosten und schlimmstenfalls zu Betreibung und Kündigung des gesamten Kredits.

Seriöse Kreditanbieter erkennen Sie an folgenden Merkmalen: Sie sind in einem Schweizer Handelsregister registriert und arbeiten mit einer lizenzierten Bank zusammen. Sie führen eine Kreditfähigkeitsprüfung gemäss KKG durch. Sie verlangen keine Vorauszahlungen oder Gebühren vor der Kreditauszahlung. Sie nennen den Effektivzins klar und transparent. Sie haben eine Schweizer Adresse und sind telefonisch erreichbar. Sie werben nicht mit Krediten ohne ZEK oder ohne Prüfung.